KONRAD-Baustopp sofort!

08.04.2021 | Jan Becker
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Weil die Sicherheitsbewertungen völlig veraltet sind und damit nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, fordert das Bündnis Salzgitter gegen KONRAD, ab sofort kein Geld mehr im Atommüllprojekt Schacht KONRAD zu versenken.

Zwar ist die Forderung der Kritiker*innen nicht neu, dass das frühere Eisenerzbergwerk KONRAD nicht als Bundesendlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle taugt und deshalb aufgegeben werden muss. Dass die zentrale Bewertung für eine „sichere“ Atommülllagerung über einen sehr langen Zeitraum mangelhaft ist, bestätigten jetzt zwei Wissenschaftler. Der Geologe Jürgen Kreusch und der Physiker Wolfgang Neumann hatten im Auftrag des Protestbündnisses die ersten Phase der "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers KONRAD nach dem Stand von Wissenschaft und Technik" (ÜsiKo), die 2020 vom Betreiber Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE veröffentlicht wurde, unter die Lupe genommen. Die „ÜsiKo“ führte die BGE letztlich auch nur wegen des enormen, kritischen Drucks aus der Bevölkerung durch. Aber auch, weil der Zeitraum zwischen den Nachweisführungen - das Planfeststellungsverfahren wurde 2002 abgeschlossen - und der geplanten Inbetriebnahme des Atommülllagers sehr lang ist: Aktuell heißt es, KONRAD solle 2027 den Einlagerungsbetrieb aufnehmen. Die Nachweisführung reicht bis 1983 zurück.

Das Atomgesetz schreibt die Anwendung des Stands von Wissenschaft und Technik vor. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem definiert, was der Stand von Wissenschaft und Technik ist. Dazu gehören die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Veröffentlichungen, auch wenn sie noch nicht in Gesetze oder Verordnungen gegossen sind, sowie ein breites Spektrum vertretbarer wissenschaftlicher Meinungen.

Sicherheits-Bewertung geht „am Thema vorbei“

„Die Gutachter der Bundesgesellschaft für Endlagerung stützen ihre Bewertungen wesentlich auf die zum Zeitpunkt der Begutachtung gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die längst überholten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle von 1983“, bilanziert Wolfgang Neumann.

Lange überholt sei zum Beispiel die Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch radioaktive Nuklide wie Radon. Auswirkungen der Änderungen des Einlagerungskonzeptes, des Radionuklidinventars und weiterer Faktoren, die der Betreiber seit dem Planfeststellungsbeschluss vorgenommen hat, sind laut Neumann in der ÜsiKo nicht betrachtet worden. Auch fordert der heutige Stand von Wissenschaft und Technik einen „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“, den KONRAD nicht vorweisen kann. Das geologische System ist nach Nordosten hin offen. Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität werden für KONRAD viel höher angesetzt, als heute vom Bundesumweltministerium für Atommülllager gefordert (für KONRAD 0,26 mSv/Jahr anstatt aktuell je nach Szenario gültig 0,01 bzw. 0,1 mSv/Jahr).

Es sei „schon sehr verwunderlich, wenn für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ein anderer Dosisgrenzwert gelten soll als für die wärmeentwickelnden Abfälle“, so Geologe Kreusch. KONRAD sei bei einem Grenzwert von 0,01 bzw. 0,1 mSv/a nicht genehmigungsfähig. Auch müsse die Frage gestellt werden, ob das bereits seit Beginn der 1980er-Jahre vorliegende Modellgebiet die realen Verhältnisse „ausreichend gut abbildet“. Würde beispielsweise die heute übliche hochauflösende 3-D-Seismik eingesetzt werden, könne man „zu einer womöglich realitätsnäheren Darstellung kommen“, so Kreusch. Auch die Aussagekraft viele Jahrzehnte alter Materialproben stellt er infrage. Die Bohrungen hätten damals „eine ganz andere Zielsetzung“ gehabt als Fragen der Langzeitsicherheit eines Atommülllagers KONRAD zu beantworten.

Sowohl Neumann als auch Kreusch kritisieren, dass ohne Prüfung davon ausgegangen wurde, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2002 dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprochen hätten. Nach Meinung der beiden Experten war nichtmal das zutreffend.

Sofortiger Baustopp!

"So lange nicht bewiesen ist, dass Schacht Konrad den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen und keine weiteren Gelder in der Tiefe versenkt werden", fordert Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) nach Veröffentlichtung der Gutachten.

Im Zuge des bundesweiten Standortauswahlverfahrens wird überlegt, an dem Standort für hochradioaktive Abfälle auch einen Teil der schwach und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Dieses Lager muss dann den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen - sollten die Planungen nicht abgebrochen werden, würde es Schacht KONRAD hingegen nicht!

„Wir fordern, endlich das Projekt KONRAD aufzugeben und alle Arten radioaktiver Abfälle in das laufende Standortauswahlverfahren einzubeziehen oder eine eigene Standortsuche für schwach- und mittel-radioaktive Abfälle zu starten“, fordert Ludwig Wasmus, Vorstand der „Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.“.

Gesellschaftspolitisch überholt ist der Auswahlprozess von KONRAD allemal. Gorleben hat gezeigt, welche langfristigen Folgen die politische Festlegung auf einen einzigen Standort und die Ignoranz gegenüber Kritik haben kann: ein Scheitern. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg unterstützt das Protestbündnis gegen KONRAD und fordert, dass nach dem Ende des Endlagerprojekts Gorleben, nach der „zweifelhaften 46-jährigen Geschichte, aus einer stillgelegten Erzgrube eine tiefengeologische Deponie für die Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle zu machen“, nun auch unter KONRAD ein Schlussstrich gezogen werden müsse. Niemand würde heute mehr ein ausgedientes Bergwerk als Atommülldeponie nutzen, argumentiert BI-Pressesprecher Wolfgang Ehmke unter Verweis auf die havarierten Lagerstätten Asse II und Morsleben.

„Je schneller das KONRAD-Abenteuer beendet wird und stattdessen ein Suchverfahren für alle Arten von Atommüll vorangetrieben wird, desto besser!“, so Ehmke.

Podcast: Wolfgang Ehmke im Gespräch mit Radio Dreyeckland (7.4.2021)

weiterlesen:

03.04.2021 - Bündnis fordert sofortigen Baustopp bei Schacht Konrad, mit Link zu Gutachten

Atommüll-Sicherheitsanforderungen: Sicher geht anders
10.03.2020 - Ein dauerhaftes Lager für hochradioaktive Abfälle muss aus Sicht des Gesetzgebers bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, damit es errichtet und betrieben werden darf. Diese Anforderungen werden demnächst in einer Verordnung festgelegt und dann bereits im Suchverfahren bei den geplanten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen berücksichtigt. Diese Verordnung ist somit im Suchverfahren von großer Bedeutung.

Atommüll: Sicherheitsanforderungen veraltet!
21.11.2019 - Welche Anforderungen an die Sicherheit eines Atommülllagers gestellt werden, diskutieren derzeit die mit der Standortsuche betrauten Behörden. In diesem Zusammenhang weisen Kritiker*innen auf ein massives Defizit hin: Bei derzeitiger Rechtslage dürfe aus dem bereits genehmigten Atommülllager Schacht Konrad deutlich mehr Radioaktivität austreten, als für ein hochaktives Lager erlaubt würde.

Aus den Fehlern nichts gelernt
06.11.2019 - Wie ernst die Politik es mit ihren hehren Versprechungen zur Standortsuche meint, zeigt sich am besten an ihrem heutigen Umgang mit Atommüll – und lässt nicht viel Gutes erwarten.

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Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

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