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Es führt kein Weg daran vorbei: Deutschland braucht ein dauerhaftes Lager für den bis zur Abschaltung der AKW am 15. April 2023 hier verursachten hochradioaktiven Atommüll. Aktuell lagern diese Abfälle oberirdisch an 16 Standorten in nicht ausreichend gesicherten Hallen. Langfristig muss der Atommüll an einen Ort verbracht werden, der die bestmögliche Sicherheit über mindestens eine Million Jahre hinweg verspricht. Denn so lange sind die Abfälle gefährlich für Mensch und Umwelt. Wo und wie der Müll am Ende dauerhaft gelagert wird, muss daher eine fundierte wissenschaftliche Entscheidung sein, keine politische.

Seit 2017 läuft die bundesweite Endlagersuche. Die hochradioaktiven Abfälle sollen tiefengeologisch in Salz-, Ton- oder Kristallingestein eingelagert werden. Man habe aus alten Fehlern und Konflikten gelernt, behauptet der Staat, doch das mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegte Suchverfahren lässt daran zweifeln: Zwar heißt es in Paragraf 1 des StandAG, das Verfahren sei partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend, doch alle nachfolgenden Paragrafen heben diese Prinzipien konsequent wieder auf – ein Blendwerk. Die Suche nach dem Atommüll-Lager mit der „bestmöglichen Sicherheit“ scheitert bereits im Gesetzestext.

Erklärfilm

Sehen und verstehen: Unser Info-Clip erklärt kurz und kompakt, warum das laufende Standortauswahl-Verfahren an den eigenen Ansprüchen scheitert und den Weg zum bestmöglichen Atommüll-Lager nicht findet, sondern verbaut.

FAQ Endlagersuche
  • Die deutsche Atomindustrie hinterlässt 1.750 Castorbehälter mit hochradioaktivem Müll nach dem Abschalten der letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland. Das entspricht etwa 17.000 Tonnen. Sie bestehen aus den für den Betrieb der AKW genutzten Brennelementen sowie aus in Glas eingeschweißten Atomabfällen, die bei der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente entstanden sind. Bestimmte Bestandteile dieses Atommülls bleiben durch ihre Strahlung noch für mehr als eine Million Jahre eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

    Zusätzlich könnte am gleichen Standort in einem separat angelegten Bergwerk ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen. Etwa die Hälfte der mittel- und schwachradioaktiven Abfälle (ca. 300.000 m³) könnte ohne eigenes Suchverfahren dort gelagert werden.

  • Im Standortauswahlgesetz, welches die Endlagersuche regelt, ist die finale Entscheidung, welcher Standort in Deutschland der bestmögliche ist, für das Jahr 2031 vorgesehen. Sie wird vom Bundestag getroffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die für die Umsetzung der praktischen Suche und den Bau des Endlagers verantwortlich ist, wird einen Vorschlag dazu erstellen. Der Bundestag ist an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden und kann in seiner Entscheidung davon abweichen.

  • Die grundlegenden Angaben dazu sind im Standortauswahlgesetz festgehalten. Der hochradioaktive Atommüll soll mindestens 300 Meter tief unter der Erde eingelagert werden. Dafür muss ein Bergwerk angelegt werden. Drei Gesteinsarten gelten als geeignet: Salzgestein, Tongestein und Kristallingestein. Während der Bau- und Einlagerungsphase werden verschiedene oberirdische Gebäude errichtet und genutzt. Sie werden für den Betrieb des Bergwerks und die Vorbereitung des Atommülls auf seine Einlagerung benötigt. Dazu gehört auch ein oberirdisches Eingangslager, Lagerhallen in denen der Atommüll aus ganz Deutschland zuerst bei seiner Ankunft aufgenommen wird.

    Wenn der letzte Atommüllbehälter an seiner vorgesehenen Stelle im Bergwerk angekommen ist, werden die Zugangsschächte verschlossen und die oberirdischen Gebäude wieder abgebaut.

  • Bisher gibt es keinen festen Zeitplan für den Bau des Endlagers. Expert*innen schätzen, dass der gesamte Atommüll erst im nächsten Jahrhundert in den unterirdischen Stollen angekommen sein und das Bergwerk wieder verschlossen sein wird.

  • Das Endlager soll den Atommüll grundsätzlich für eine Million Jahre so aufnehmen, dass nichts in die Umwelt entweichen kann. Die Lagerung soll jedoch so erfolgen, dass er in den nächsten 500 Jahren wieder an die Oberfläche gebracht werden kann. Diese Möglichkeit soll zum Beispiel dann genutzt werden, wenn sich Probleme mit der Lagerung in den Stollen ergeben. Interessant wäre die Rückholung auch für den Fall, dass durch die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik in Zukunft vielleicht bessere Methoden für den Umgang mit den strahlenden Abfällen entwickelt werden.

  • Die grundsätzlich wichtigsten Regeln für die Suche, den Bau und den Betrieb des Endlagers sind im Standortauswahlgesetz festgehalten. Sie können dort nachgelesen werden.

  • Im Standortauswahlgesetz sind verschiedene staatliche Formate festgeschrieben, in denen sich Bürger*innen in das Verfahren einbringen können. Die nächsten, die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen, werden nach aktuellem Stand Anfang 2028 starten. Ende 2027 wird es einen weiteren Schritt zur Reduzierung der noch in der Auswahl befindlichen Standorte geben. Danach sollen noch etwa fünf bis zwölf Orte im Rennen sein. Sie werden dann als Standortregionen bezeichnet. In jeder dieser Standortregionen wird eine Regionalkonferenz eingerichtet. Diese besteht aus Vertreter*innen der kommunalen Verwaltung, interessierten Bürger*innen und Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen. Die Regionalkonferenzen begleiten das Auswahlverfahren, vertreten Interessen vor Ort, informieren die Öffentlichkeit, erarbeiten Beiträge zur Regionalentwicklung und können Stellungnahmen sowie Prüfaufträge (maximal ein Nachprüfauftrag pro Vorschlag) einbringen.

    Gleichzeitig wird der Rat der Regionen eingerichtet. In diesem sitzen Vertreter*innen aller Regionalkonferenzen sowie Vertreter*innen aller Kommunen, in denen aktuell hochradioaktiver Atommüll in Zwischenlagern gelagert wird. Er dient dazu, den Dialog zwischen den betroffenen Regionen zu fördern, konkurrierende regionale Interessen aufzugreifen und bei Konflikten zwischen den unterschiedlichen Standorten zu vermitteln.

    Für alle gesetzlich vorgesehenen Formate gilt jedoch: Sie sind auf Information und Anhörung begrenzt. Bürger*innen können sich hier eingeschränkt über den Stand der Planungen für die Endlagersuche informieren und zu bestimmten Zeiten ihre Meinung in Form von schriftlichen Eingaben an die zuständigen staatlichen Stellen abgeben. Es gibt allerdings kein Recht darauf, dass diese Eingaben Einfluss auf das Verfahren nehmen. Was davon berücksichtigt wird, entscheiden die staatlichen Stellen selbst.

  • Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Standortauswahlgesetzes meint nicht mehr als behördlich regulierte Information und das Recht auf Anhörung. Die Beteiligungsrechte der Betroffenen in den Fach- und Regionalkonferenzen sind im Wesentlichen auf die behördlich terminierte Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren beschränkt. Inwieweit diese Berücksichtigung finden, entscheiden die Verfahrensträger selbst. Die angebotenen Beteiligungsinstrumente können allenfalls als Vorstufen der Partizipation bezeichnet werden; Formen der Mitbestimmung schiebt das Gesetz rigoros einen Riegel vor.

    Das Stufenmodell der Partizipation zeigt, in welchen Stufen die Wissenschaft Beteiligung unterteilt:

    Das Stufenmodell der Partizipation
  • Im Suchprozess werden Standortentscheidungen nicht – wie in Planungsverfahren üblich – behördlich getroffen, sondern durch den Bundestag in Gesetzesform gebracht. Das Prinzip heißt „Legalplanung“. Dadurch werden die Klagemöglichkeiten für die Bürger*innen eingeschränkt.

    Lediglich zu zwei Zeitpunkten im Ablauf der Endlagersuche können Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Verfahrensfehler klagen. Das Gericht prüft dann, ob BGE und BASE als für die Suche zuständige staatliche Stellen die Vorgaben des Gesetzes eingehalten haben. Unklar ist, welche Folgen Verfahrensfehler haben. Die Standortentscheidungen des Bundestages können allein durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Aber nur dann, wenn die Kläger*innen Grundrechtsverletzungen anmelden können.

  • Gefragt ist die eigene Tatkraft der Betroffenen an den möglichen Endlagerstandorten, um ein schlechtes Suchverfahren noch zu einem vertrauenswürdigen umzugestalten. In den letzten Jahrzehnten konnte bürgerschaftliches Engagement an vielen Schauplätzen der deutschen Atomwirtschaft falsche Entscheidungen verhindern, sei es in Whyl, Wackersdorf, Kalkar oder zuletzt in Gorleben. Vernetze dich mit anderen in deiner Region. Mache deine Bedenken und Forderungen öffentlich, beispielsweise als Leserbrief in der lokalen Zeitung oder über die sozialen Medien. Organisiere Infoveranstaltungen in deiner Region. Es gibt viele Möglichkeiten, öffentlichkeitswirksam auf die Debatte einzuwirken.

    Melde dich bei .ausgestrahlt, wenn du aktiv werden willst. Wir können dich unterstützen, beraten und mit Aktiven aus anderen betroffenen Regionen vernetzen. Wende dich einfach an helge.bauer@ausgestrahlt.de.

Illustration: ein gelber Kreis, davor ein stilisierter Kasten mit Infomaterial und dem Aufdruck i

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Politisches Glossar

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Chronik

Die Chronik bietet einen Überblick über die Atommüll-Geschichte und dokumentiert Stationen des aktuellen Suchverfahrens. »

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