„Grundgesetz ändern“
Interview | Steuerrechtsexperte Joachim Wieland über das Verfassungsgerichtsurteil zur Brennelemente-Steuer und Möglichkeiten, die AKW-Betreiber dennoch an den von ihnen verursachten Schäden zu beteiligen
Interview | Steuerrechtsexperte Joachim Wieland über das Verfassungsgerichtsurteil zur Brennelemente-Steuer und Möglichkeiten, die AKW-Betreiber dennoch an den von ihnen verursachten Schäden zu beteiligen
Atomkraft spielt bisher kaum eine Rolle im Wahlkampf. Dabei entscheidet die kommende Bundesregierung, ob die Energiewende wieder Fahrt bekommt und die AKW in Deutschland tatsächlich vom Netz gehen.
Die Bundesregierung hätte die Niederlage bei der Brennelemente-Steuer leicht verhindern können. Nun muss die neue Koalition den Milliardenschaden mit einer verfassungskonformen Neuauflage der Steuer zumindest begrenzen.
Gute, schlechte und absurde Fakten zum Deal zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen zu den Atom-Folge-Kosten, zum Verfassungsgerichtsurteil zum Atomgesetz und zum Wegfall der Brennelemente-Steuer
Stürzt ein großes Flugzeug in das Atomkraftwerk Grohnde, droht ein Kernschmelzunfall. Gutachterin Oda Becker untermauert die Forderungen von Atomkraftgegner*innen, die gegen den Weiterbetrieb des niedersächsischen Meilers klagen.
Jetzt ist es also soweit: zwei atompolitische Konflikte, in denen .ausgestrahlt und viele Anti-Atom-Bewegte in den letzten Jahren kräftig mitgemischt haben, gehen am selben Tag zu Ende: Am 15. Dezember 2016 beschließt der Bundestag das Gesetzespaket in Sachen Folgekosten der Atomkraft und ermöglicht damit den AKW-Betreibern, sich aus der Verantwortung …
Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden: „Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 leistet der Gesetzgeber durch die damit erreichte, im Durchschnitt …
Die Milliardenforderungen der AKW-Betreiber – sie wollen eine „Entschädigung“ für die Rücknahme der 12-jährigen Laufzeitverlängerung erreichen, die Rede war von 19 bis 24 Milliarden Euro – sind vom Tisch. Die drei wichtigsten Fakten zur Gerichtsentscheidung vom 6.12.2016
„Gewinne privatisieren, Risiken vergesellschaften“ – so lässt sich in wenigen Worten zusammenfassen, was die Atom-Finanz-Kommission zum Umgang mit den Folgekosten der Atomkraft erarbeitet hat.
Vor dem Bundesverfassungsgericht betont die Bundesregierung das ureigene Recht des Gesetzgebers, das Atom-Risiko zu bewerten und AKW gegebenenfalls stillzulegen