Atom-Schutt: verteilen, verdünnen, vermischen
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht vor, Atommüll mit niedrigem Aktivitätsniveau aus der atomrechtlichen Überwachung zu entlassen. Die sogenannten „freigegebenen“ Abfälle gelten dann trotz messbarer Radioaktivität rechtlich nicht mehr als radioaktiv. Sie werden wie normaler Industriemüll behandelt: recycelt, verbrannt oder auf Deponien verscharrt.